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Gebühren

Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren ist der Hausmüllgebührensatzung geregelt.
Nachfolgend sehen Sie einen Auszug aus dieser Satzung:

§ 4 - Gebührensätze

(1) Die Grundgebühr beträgt jährlich 43,08 Euro pro Benutzungseinheit.

(2) Die Leistungsgebühr beträgt jährlich bei wöchentlich einmaliger Entleerung:

 Volumen des Behälters
 Leistungsgebühr
 für 40-l-Abfallbehälter 54,69 Euro
 für 80-l-Abfallbehälter  109,38 Euro
 für 120-l-Abfallbehälter  164,07 Euro
 für 240-l-Abfallbehälter  328,13 Euro
  
 für nicht mit Müllschleusen ausgestattete 
 1100-l-Abfallbehälter  1503,92 Euro
 für 3000-l-Abfallbehälter 4101,58 Euro
 für 5000-l-Abfallbehälter 6835,98 Euro
Bei zweiwöchentlicher Entleerung halbieren, bei vierwöchentlicher Entleerung vierteln und bei mehrmaliger wöchentlicher Entleerung vervielfachen sich die in Satz 1 bestimmten Gebührensätze entsprechend.