Gebühren
Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren ist der Hausmüllgebührensatzung geregelt.
Nachfolgend sehen Sie einen Auszug aus dieser Satzung:
§ 4 - Gebührensätze
(1) Die Grundgebühr beträgt jährlich 43,08 Euro pro Benutzungseinheit.
(2) Die Leistungsgebühr beträgt jährlich bei wöchentlich einmaliger Entleerung:
| Volumen des Behälters | Leistungsgebühr |
| für 40-l-Abfallbehälter | 54,69 Euro |
| für 80-l-Abfallbehälter | 109,38 Euro |
| für 120-l-Abfallbehälter | 164,07 Euro |
| für 240-l-Abfallbehälter | 328,13 Euro |
| für nicht mit Müllschleusen ausgestattete | |
| 1100-l-Abfallbehälter | 1503,92 Euro |
| für 3000-l-Abfallbehälter | 4101,58 Euro |
| für 5000-l-Abfallbehälter | 6835,98 Euro |
