Bedarfsausweis
Prinzipiell können Energieausweise sowohl auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs als auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden.

hängig vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner dar. Er liefert also objektive Aussagen darüber, wie gut oder wie schlecht der energetische Zustand des Gebäudes ist. Grundlage für die Energiekennwert-Ermittlung ist eine technische Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage. Dadurch werden die im Ausweis enthaltenen Modernisierungshinweise genauer als beim Verbrauchsausweis .
Als weiterer Vorteil des Bedarfsausweises gegenüber dem Verbrauchsausweis ist anzuführen, dass sich Modernisierungsmaßnahmen durch die Ausrichtung am rechnerischen Energiebedarf sofort vollständig im Energiebedarfsausweis niederschlagen. Beim Verbrauchsausweis würde dies mindestens drei Jahre dauern.
Für diese Gebäude ist ein bedarfsorientierter Energieausweis erforderlich:
- Alle Neubauten
- Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde
Bei diesen Gebäuden können Sie zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen:
- Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, aber bereits nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert wurden
- Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungen
- Alle Nichtwohngebäude
- Bis 30.09.2008 generelles Wahlrecht zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis für alle Gebäude
Preise und Bestellung des Bedarfsausweises

