Ansprechpartner
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Stadtwerke Schwerin GmbH
Eckdrift 43 - 45
19061 Schwerin
Anja Gottschling
Telefon 0385 633-1887
Telefax 0385 633-1282 anja.gottschling@swsn.de

Verbrauchsausweis

Prinzipiell können Energieausweise sowohl auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs als auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden.

Lupe

Der verbrauchsabhängige Energieausweis wird auf der Grundlage tatsächlicher Energie-
abrechnungen erstellt. Er berücksichtigt alle witterungsbereinigten Verbrauchskennwerte der vergangenen drei Jahre und somit auch ganz wesentlich die Nutzungs- bzw. Heizgewohnheiten der Bewohner eines Gebäudes. Die daraus resultierenden Differenzen erschweren den Vergleich von Gebäuden.

Für diese Gebäude ist ein verbrauchsbasierter Energieausweis zulässig:
  • Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, aber bereits nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert wurden
  • Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungen
  • Alle Nichtwohngebäude
  • Bis 30.09.2008 generelles Wahlrecht zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis für alle Gebäude

Preise und Bestellung des Verbrauchsausweises