Gebühren
Die Höhe der Straßenreinigungsgebühren ist in der Straßenreinigungsgebührensatzung geregelt. Nachfolgend sehen Sie einen Auszug aus dieser Satzung.
§ 4 Gebührensätze
| Die jährliche Straßenreinigungsgebühr beträgt je Straßenfrontmeter | |
| bei Straßen der Reinigungsklasse 0 | 34,94 Euro |
| bei Straßen der Reinigungsklasse 1 | 18,24 Euro |
| bei Straßen der Reinigungsklasse 2 | 7,12 Euro |
| bei Straßen der Reinigungsklasse 3 | 4,33 Euro |
