Teilnahmebedingungen Kunden werben Kunden
- Teilnahmeberechtigt
an der Aktion "Kunden werben Kunden" sind ausschließlich Stromkunden
der Stadtwerke Schwerin. Dabei muss die Stromverbrauchsstelle des geworbenen Kunden in Schwerin liegen.
- Als neuer Kunde gilt nur,
wer in den letzten sechs Monaten kein Stromkunde der Stadtwerke Schwerin war. Sich
selbst zu werben oder Werbung von Haushaltsangehörigen wird nicht
anerkannt.
- Empfehlungen müssen schriftlich erfolgen.
- Nach
Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Interessenten unterbreiten die Stadtwerke Schwerin
ihm ein Vertragsangebot. Kommt es zu einem Vertragsabschluss
für citystrom classic, citystrom natur oder citystrom aktiv zwischen dem empfohlenen Kunden und
den Stadtwerken Schwerin, erhält der empfehlende Kunde eine Prämie im Wert von 50 Euro,
sobald der geworbene Kunde eine Vertragsbestätigung von den Stadtwerken Schwerin
erhalten hat.
- Die Auszahlung der Prämie erfolgt wahlweise in Form von
Einkaufsgutscheinen oder einer Gutschrift auf der nächsten Stromrechnung. Eine Barauszahlung der Prämie ist nicht möglich.
- Wird ein Interessent von mehreren
Empfehlenden genannt, ist die Reihenfolge der Mitteilungseingänge
entscheidend für den Anspruch auf die Prämie.
- Veränderungen der Kooperationspartner, bei denen die Gutscheine der Stadtwerke Schwerin eingelöst werden können, bleiben vorbehalten.
- Eine Kombination der Aktion "Kunden werben Kunden" mit anderen Bonusprogrammen ist ausgeschlossen.
- Mit der Teilnahme an der Aktion "Kunden werben Kunden" erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an.
- Die Aktion ist zurzeit befristet bis zum 30. Juni 2012.
