Strom für Wärmepumpenanlagen
Sie sind umweltbewusst und beheizen Ihr Haus mit einer Elektrowärmepumpe? Dann haben wir das passende citystrom-Angebot für Sie.
Preise, gültig ab 01.01.2012
| Preisbestandteil | Einheit | brutto* | netto |
| Arbeitspreis (inkl. Stromsteuer) | Cent/kWh | 18,33 | 15,40 |
| Grundpreis | EUR/Monat | 4,26 | 3,58 |
Bei dieser Sondervereinbarung steht nur die Steuerspannung zur Überwachung der Wärmepumpenanlage ununterbrochen zur Verfügung. Für die Stromaufnahme der Wärmepumpe bestehen Sperrzeiten von 11:00 bis 13:00 Uhr und von 17:00 bis 19:00 Uhr. Die Heizwärmepumpe ist daher so auszulegen, dass der Wärmebedarf des Hauses auch bei niedrigen Außentemperaturen innerhalb der verfügbaren 20 Stunden gedeckt werden kann.
Voraussetzung für dieses Stromangebot ist die Einrichtung Ihres Zählerschrankes nach den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) mit einem zusätzlichen Zählerplatz zur Strommessung und zur Steuerung der Sperrzeiten. Ebenso muss der feste Anschluss der Systeme an den Zählerschrank gewährleistet sein.
Die Mindestlaufzeit für alle Stromangebote zum Betrieb von elektrischen Heizsystemen beträgt ein Jahr.
Dokumente
-
citystrom-Vertrag für Wärmepumpen
(
, 293.27 KB)
-
Preisblatt für citystrom-Vertragsabschlüsse im Netzgebiet Schwerin ab 01.01.2012
(
, 128.36 KB)

