Was kostet das?
Der Preis des Trinkwasseranschlusses setzt sich aus einem Grundpreis und einem Meterpreis zusammen. Beide hängen von der Art des Hausanschlusses ab, für den Meterpreis spielt darüber hinaus die Oberfläche in der Hausanschlusstrasse eine Rolle. Nicht enthalten ist die jeweils erforderliche Hauseinführung. Anhand der nachfolgenden Tabelle können Sie abschätzen, was ein üblicher Hausanschluss kosten wird, dabei sind die Angaben in Klammern Nettobeträge.
| Grundpreis für DN 20 bis DN 40 | 1.102,64 EUR (1.030,50 EUR) | |
| Grundpreis für DN 50 | 1.135,27 EUR (1.061,00 EUR) | |
| Meterpauschale für DN 20 bis DN 50 | unbefestigte Oberfläche | 21,40 EUR/m (20,00 EUR/m) |
| Meterpauschale für DN 20 bis DN 50 | Gehwegplatten/ Pflaster | 39,59 EUR/m (37,00 EUR/m) |
| Meterpauschale für DN 20 bis DN 40 | Asphalt- oberfläche | 98,98 EUR/m (92,50 EUR/m) |
| Meterpauschale für DN 50 | Asphalt- oberfläche | 110,75 EUR/m (103,50 EUR/m) |
| Meterpauschale für DN 20 bis DN 50 | Boden- verdrängung | 31,57 EUR/m (29,50 EUR/m) |
Der vorübergehende Anschluss an das vorhandene Leitungsendstück incl. Zählermontage (Bauwasserversorgung) kostet 240,75 EUR brutto (225,00 EUR netto) Die Kosten für die Bauwasserversorgung von einer Versorgungsleitung und deren Rückbau werden gesondert kalkuliert (zzgl. Zählermontage).
Die Kosten für den Hausanschluss sind durch den Kunden zu zu tragen. Das gilt sowohl bei einem Neuanschluss als auch bei Änderung oder Erweiterung von Hausanschlüssen und/oder Messgeräten, sobald diese vom Kunden selbst veranlasst worden sind.
Neben den Kosten für den Hausanschluss ist ein Baukostenzuschuss für das vorgelagerte Verteilungsnetz zu zahlen. Bei Neuanschluss an das vorhandene Wasserversorgungsnetz bezahlt der Kunde einen Anteil entsprechend den für den Stadtteil errechneten Pauschalwerten, in dem sich der Anschluss befinden soll.
Muss zur Versorgung des Kunden eine Trinkwasserleitung neu verlegt werden, trägt der Kunde maximal 70 Prozent der anfallenden Kosten.
Hinweis:
Hausanschlüsse werden nur dann von der WAG erneuert bzw. erhalten, wenn sie Eigentum der WAG sind.
zum Stromanschluss
zum Gasanschluss
zum Fernwärmeanschluss
