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Anschlusswesen
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19061 Schwerin

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Was kostet das?

Der Preis des Trinkwasseranschlusses setzt sich aus einem Grundpreis und einem Meterpreis zusammen. Beide hängen von der Art des Hausanschlusses ab, für den Meterpreis spielt darüber hinaus die Oberfläche in der  Hausanschlusstrasse eine Rolle. Nicht enthalten ist die jeweils erforderliche Hauseinführung. Anhand der nachfolgenden Tabelle können Sie abschätzen, was ein üblicher Hausanschluss kosten wird, dabei sind die Angaben in Klammern Nettobeträge.

Grundpreis
für DN 20 bis DN 40
 1.102,64 EUR
(1.030,50 EUR)
Grundpreis
für DN 50
 1.135,27 EUR
(1.061,00 EUR)
Meterpauschale
für DN 20 bis DN 50
unbefestigte
Oberfläche
21,40 EUR/m
(20,00 EUR/m)
Meterpauschale
für DN 20 bis DN 50
Gehwegplatten/
Pflaster
39,59 EUR/m
(37,00 EUR/m)
Meterpauschale
für DN 20 bis DN 40
Asphalt-
oberfläche
98,98 EUR/m
(92,50 EUR/m)
Meterpauschale
für DN 50
Asphalt-
oberfläche
110,75 EUR/m
(103,50 EUR/m)
Meterpauschale
für DN 20 bis DN 50
Boden-
verdrängung
31,57 EUR/m
(29,50 EUR/m) 
Die Verlegung von Hausanschlüssen innerhalb von Gebäuden wird gesondert kalkuliert. Die Meterpauschale für die Erstattung der Eigenleistung (Erdarbeiten) auf dem Privatgrundstück beträgt 13,38 EUR/m brutto (12,50 EUR netto).

Der vorübergehende Anschluss an das vorhandene Leitungsendstück incl. Zählermontage (Bauwasserversorgung) kostet 240,75 EUR brutto (225,00 EUR netto) Die Kosten für die Bauwasserversorgung von einer Versorgungsleitung und deren Rückbau werden gesondert kalkuliert (zzgl. Zählermontage).

Die Kosten für den Hausanschluss sind durch den Kunden zu zu tragen. Das gilt sowohl bei einem Neuanschluss als auch bei Änderung oder Erweiterung von Hausanschlüssen und/oder Messgeräten, sobald diese vom Kunden selbst veranlasst worden sind.

Neben den Kosten für den Hausanschluss ist ein Baukostenzuschuss für das vorgelagerte Verteilungsnetz zu zahlen. Bei Neuanschluss an das vorhandene Wasserversorgungsnetz bezahlt der Kunde einen Anteil entsprechend den für den Stadtteil errechneten Pauschalwerten, in dem sich der Anschluss befinden soll.

Muss zur Versorgung des Kunden eine Trinkwasserleitung neu verlegt werden, trägt der Kunde maximal 70 Prozent der anfallenden Kosten.

Hinweis:
Hausanschlüsse werden nur dann von der WAG erneuert bzw. erhalten, wenn sie Eigentum der WAG sind.

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