Information zu "Intelligenten Zählern" - Messeinrichtungen im Sinne von § 21b Abs. 3a und 3b EnWG
Gemäß der aktuellen Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) § 21b Abs. 3a und 3b sind Messstellenbetreiber seit dem 01.01.2010 aufgefordert, auf Verlangen eine Messeinrichtung einzubauen, „die dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Verbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt“.
Der Gesetzgeber will damit dem Anschlussnutzer die Möglichkeit geben, seinen Energieverbrauch besser kontrollieren und beeinflussen zu können und somit aktiv seine Kosten zu reduzieren.
Viele Sachverhalte sind in diesem Zusammenhang bundesweit noch nicht geklärt. So existieren noch keine einheitlichen Schnittstellen, die Datenschutzproblematik ist noch nicht abschließend diskutiert, sowie fehlende bzw. noch nicht ausgereifte Zählertechnik verhindern derzeit die praktikable wirtschaftliche Umsetzung der Gesetzesvorgabe. Eine technische Machbarkeit und eine wirtschaftliche Zumutbarkeit ist damit nicht gegeben.
Die Netzgesellschaft Schwerin mbH arbeitet seit geraumer Zeit an Pilotprojekten um mittel-fristig den Anschlussnutzern im Netzgebiet diese neue Zählergeneration anbieten zu können. Bei diesen Feldversuchen geht es zunächst darum, Erfahrung in der Handhabung der Systeme zu sammeln.
Die Zeitplanung der Netzgesellschaft Schwerin sieht vor, die Test- und Entwicklungsphase Ende 2010 abzuschließen.
In der Übergangsphase werden wir die seit Jahren bewährte Zählertechnik für Strom und Gas weiter einsetzten.

