Lieferantenrahmenverträge
Um die Stromversorgung von Letztverbrauchern im Netzgebiet der Netzgesellschaft Schwerin mbH durchführen zu können, muss der Lieferant den Lieferantenrahmenvertrag Strom mit allen Anlagen herunterladen. Dieser Vertrag ist in zweifacher Ausführung unterschrieben an die Netzgesellschaft Schwerin mbH zurückzuschicken. Nachdem die Exemplare eingegangen sind, bekommt der Lieferant sein Exemplar unterzeichnetet zurück.
Lieferantenrahmenvertrag Strom
Anlage 2 Kontaktdaten
Anlage 3 AGB Netzzugang
Anlage 4 Antrag zur Unterbrechung
Preisblätter

